Allgemeine Geschäftsbedingungen - ÖBB Rail&Drive
Version 1 ab 24.06.2024
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§ 1 Gegenstand & Geltung
(1)Die Rail Equipment GmbH & CO KG, Operngasse 24,1040 Wien, FN 239061k („Anbieter“) als Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG vermietet registrierten Personen („Kunden“) Kraftfahrzeuge zur Nutzung („Miete“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung auf der Buchungsplattform des Anbieters sowie allfälliger Vermittlungsplattformen, den dadurch geschlossenen Kund:innenvertrag und die jeweiligen Verträge über die Kurzzeitmiete der Produkte des Anbieters. Für diese Produkte/Leistungen gelten jeweils unterschiedliche Preis- und Gebührenlisten. Durch den Abschluss des Kund:innenvertrags erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu den zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenlisten bzw. der gültigen Kilometerpauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung. -
§ 2 Registrierung & Fahrzeugnutzung
(1) Der Kunde ermächtigt den Anbieter (etwa 48 Std.) vor Fahrtantritt zur Autorisierung einer Sicherheitskaution in Höhe von € 90,00 über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel bis zur Bezahlung der Fahrt zu blockieren. Ist eine Autorisierung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, wird die Buchung durch den Anbieter kostenfrei storniert.
(2) Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben und weitere vom Kunden angemeldete Personen („Tarifpartner“). Tarifpartner sind vom Kunden angemeldete weitere Personen, die ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen können und fahrtberechtigt sind.
(3) Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Kunden von anderen Personen gelenkt werden. Diese Personen gelten ebenfalls als fahrtberechtigt im Sinne dieser AGB. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und insbesondere die den Kunden treffenden Pflichten einhalten. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verwaltungsübertretungen). Auf die Haftung des Kunden nach § 11 dieser AGB wird hingewiesen.
(4) Fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeuges und immer, wenn sie das Fahrzeug lenken eine gültige Lenkerberechtigung besitzen und fahrtüchtig sein.
(5) In Österreich ist eine ausländische Lenkerberechtigung gültig, wenn sie durch eine Vertragspartei des zwischenstaatlichen Übereinkommens über den Verkehr von Kraftfahrzeugen, in der geltenden Fassung (idgF), des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr, idgF, oder des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr, idgF erteilt wurde. Ein Nicht-EU/-EWR Führerschein muss durch einen internationalen Führerschein ergänzt werden.
(6) Fahrtberechtigte Personen müssen ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen, eine gültige Lenkerberechtigung iSd Führerscheingesetzes (FSG) besitzen und fahrtüchtig sein.
(7) Im Zuge des Registrierungsverfahrens wird die Identität und die Fahrerlaubnis des Kunden von einem autorisierten online-Dienst (online Validierung) überprüft. Die Validierung erfolgt über die ÖBB ÖBB Rail&Drive App/Web.
(8) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis wird der Kunde für zwölf (12) Monate zur Vornahme von Buchungen freigeschalten. Um für einen weiteren Zeitraum von zwölf (12) Monaten freigeschaltet zu werden, muss der Kunde eine erneute Führerschein-Validierung durchführen. Unabhängig davon behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kunden jederzeit aufzufordern, die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen.
(9) Der Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik erfolgt mit einer Kundenkarte oder via ÖBB Rail&Drive App. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der ÖBB Rail&Drive Zugangsdaten an nicht fahrtberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte bzw. der Zugangsdaten ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust, Diebstahl oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder der Zugangsdaten verursachten Schäden. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale, gemäß der zum Zeitpunkt des Anzeigens des Verlustes gültigen Preis- und Gebührenliste verrechnet. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, jeden darüber hinaus gehenden Schaden geltenden zu machen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Werden Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel im Zuge der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen.
(10) Notwendige Anschriftenermittlungen (z.B. Verkehrsstrafen, Mahnwesen) kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert in Rechnung stellen. -
§ 3 Quernutzung
Der Kunde kann über sein Kundenprofil auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu
der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste buchen. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten
diese AGB.
Der Kunde kann auch Fahrzeuge über mit dem Anbieter kooperierende Buchungsplattformen bzw. – portale zu der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste buchen.
In Fällen der Quernutzung bleibt der Anbieter Vertragspartner des Kunden. -
§ 4 Buchung eines Fahrzeuges
(1) Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten.
(2) Die Buchung des Kunden stellt ein Angebot an den Anbieter zum Abschluss des Vertrages über die Kurzzeitmiete dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Die in der Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle stellen lediglich Beispiele dar und können vom tatsächlich bereitgestellten Fahrzeug abweichen.
(3) Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste erhoben.
(4) Der Anbieter kann die Annahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen. Im Falle einer Buchung wird 48 Stunden vor Fahrtantritt ein Betrag in Höhe von € 90,00 bei Ihrem Zahlungsmittel reserviert. Dieser Betrag wird bei Fahrtantritt automatisch wieder freigegeben.
(5) Die Anzahl gleichzeitiger aufrechter Buchungen ist auf 15 Buchungen beschränkt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, darüberhinausgehende Buchungen kostenfrei zu stornieren. Auffälliges Buchungs- und Stornierungsverhalten, wie insbesondere das Stornierungen von mehr als 15 Fahrten innerhalb eines Jahres, kann mit einer Sperre des Kundenkontos sanktioniert werden.
(6) Der Kunde ist verpflichtet die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift (Meldeanschrift), E-Mailadresse, Telefonnummer, Führerscheindaten und Zahlungsmittel-Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. die Zustellung der E-Mail ist nicht möglich, Telefonnummer veraltet) behält sich der Anbieter vor, das Benutzerkonto des Kunden vorläufig zu sperren. -
§ 5 Nutzungsdauer
(1) Die Nutzungsdauer entspricht dem Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt jeweils im Viertelstundentakt (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14:30 Uhr, ...). Die Abrechnung ist minutengenau getaktet.
(2) Die Maximalbuchungsdauer einer Buchung beträgt 240 Stunden. Für Buchungen, die länger als 240 Stunden dauern sollen, ist die vorherige Zustimmung des Anbieters einzuholen. -
§ 6 Stornierung
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums möglich. In allen anderen Fällen werden Stornokosten gemäß folgendem Schema verrechnet: Ab 48 Stunden vor Fahrtantritt beträgt die Stornierungsgebühr 8-22 Uhr Stundentarif + 20%; jedoch maximal 50% des Buchungspreises und höchstens 90,00 EUR.
(2) Tritt der Kunde eine gebuchte Fahrt nicht an und storniert diese auch nicht, entstehen Kosten in Höhe des Zeittarifs der gebuchten Dauer. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verbleibenden Zeitraumes behandelt und mit 50% des Nutzungsentgelts (Zeittarif) gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste berechnet.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung steht. Der Kunde kann die Buchung dann kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit eine andere Fahrzeugklasse wählen. -
§ 7 Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrtantritt
(1) Das Fahrzeug wird dem Kunden in betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand sowie mit den gesetzlich vorgesehenen Kennzeichnungsplaketten versehen übergeben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf für den typischen Durchschnittskunden erkennbare Mängel/ Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen und mit der in der App bereitgestellten Schadensliste abzugleichen. Sollten am Fahrzeug Mängel/ Schäden und/ oder Verunreinigungen vorhanden sein, die nicht in der Schadensliste in der APP dokumentiert sind, so hat der Kunde diese Mängel/ Schäden und/ oder Verunreinigungen vor Fahrtantritt in der APP oder dem ÖBB Rail&Drive Kundenservice unter info@railanddrive.at zu melden und aussagekräftige Fotos der Mängel/ Schäden und/ oder Verunreinigungen zu übermitteln.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Fahrzeugdokumente vor Fahrtantritt zu überprüfen. Fehlende Dokumente und fehlendes, insbesondere gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör (z.B. Warnweste, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Kasten aber auch Park-/ Tankkarten, Eiskratzer etc.) sind vor Fahrtantritt dem ÖBB Rail&Drive Kundenservice (info@railanddrive.at oder +43 5 1778 73 33) zu melden.
(4) Wird das Fahrzeug vom Kunden ohne Beanstandung nach §7 Abs (2) und (3) in Betrieb genommen, gilt es als sauber, unbeschädigt (mit Ausnahme der in der Schadensliste dokumentierten Schäden) und ohne fehlendes, insbesondere gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör übernommen.
(5) Der Kunde hat fremde Gegenstände bzw. Fundsachen dem ÖBB Rail&Drive Kundenservice (info@railanddrive.at oder +43 5 1778 73 33) zu melden und im Fahrzeug zu belassen. Der Anbieter wird Gegenstände, die in einem Fahrzeug gefunden wurden, für maximal eine Woche aufbewahren und nach eigenem Ermessen versuchen den mutmaßlichen Eigentümer ausfindig zu machen. Die Fundsachen können nur an vom Anbieter bekanntgegebenen Aufbewahrungsort persönlich abgeholt werden. Kann der mutmaßliche Eigentümer nicht innerhalb dieser Frist ausgeforscht werden, werden die Gegenstände an das für das Geschäftsgebiet zuständige städtische Fundservice übergeben.
(6) Witterungsbedingt (z.B. bei Schneefällen, plötzlich auftretendem Glatteis etc.) kann es bei den im Freien befindlichen Parkflächen zu Beeinträchtigungen betreffend der sofortigen Benützbarkeit und Erreichbarkeit des Fahrzeuges kommen. In derartigen Fällen kann die Einhaltung der üblichen Qualitätskriterien nicht gewährleistet werden. Daraus können gegen den Anbieter keine Gewährleistungs- oder sonstige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
(7) Der Jahreszeit entsprechende Witterungsbeeinträchtigungen, die vom Kunden mit den im Fahrzeug befindlichen Hilfsmitteln (z.B. Eiskratzer, Handbesen) den Vorschriften der StVO entsprechend beseitigt werden können, berechtigen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung der Fahrzeugbuchung. Die Leistung des Anbieters umfasst außerhalb der Zeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr nicht die Schneeräumung der Wege zum Fahrzeug sowie – falls zur gefahrlosen Inbetriebnahme erforderlich – der Flächen zwischen den Fahrzeugen. Dafür hat der Kunde in dieser Zeit selbst Sorge zu tragen. Aus einer mangelhaften Schneeräumung außerhalb der Zeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr können keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden. -
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen bzw. sicherzustellen, dass sonstige fahrtberechtigte Personen eine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 (4) und (5) ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
(1) Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Insbesondere hat sich der Kunde vor Fahrtantritt über die Besonderheiten der Nutzung der Carsharing Fahrzeuge des Anbieters (siehe Homepage) vertraut zu machen. Das Fahrzeug ist sauber (der Begriff „sauber“ bezieht sich auf den Innen- und Außenzustand des Fahrzeugs) zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen (einschließlich jeder Art von Rauchwaren inkl. E-Zigaretten) ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
(2) Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands bzw. gemäß aktueller Preis- und Gebührenliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Erdreste, Grünschnitt, Asche, Tabakgeruch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.
(3) Dem Kunden ist es untersagt mit dem Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können. Das Fahrzeug muss jederzeit gesetzeskonform und verkehrssicher abgestellt werden.
(4) Jedes Fahrzeug ist mit zwei Tank – bzw. Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen einer dieser Karten ist dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch unter +43 5 1778 73 33 zu melden.
(5) Fahrzeuge an Carsharing Standorten mit Zugangsberechtigung (z.B. Parkdeck) sind mit einer Dauerparkkarte ausgestattet. Diese ist zwingend zur Öffnung des Schrankens bei der Ein- und Ausfahrt mit dem gemieteten Fahrzeug zu verwenden. Es ist strikt untersagt, die Dauerparkkarte für anderweitige Zwecke einzusetzen. Wird anstatt der Dauerparkkarte ein vom Kunden eigens gelöster Parkschein verwendet bzw. gesondert eine Parkgebühr entrichtet, sind die dadurch entstanden Kosten vom Kunden selbst zu tragen und nicht erstattungsfähig. Das Fehlen der Parkkarte ist dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch unter +43 5 1778 73 33 zu melden.
(6) Der Verwendungsausschluss von „Premium-Kraftstoffen“ ist zu beachten: Die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) ist nicht gestattet, allfälligen Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Ausnahmefall (Tankkarte fehlt oder ist defekt) ist der Kunde ermächtigt, selbstbezahlte Tankbelege zur Vergütung einzureichen. Die eingereichten Beträge werden in Form eines Fahrtguthabens dem Kundenkonto gutgeschrieben. Alternativ sind Rücküberweisungen nach Bekanntgabe von IBAN und BIC möglich.
(7) Die Tankkarte/Ladekarte darf ausschließlich zum Kauf von Treibstoff/Strom und Scheibenfrostschutzmittel für das angemietete Fahrzeug verwendet werden. Tankkartenmissbrauch wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
(8) Der Kunde hat bei Auslandsfahrten (Fahrten außerhalb des österreichischen Staatsgebietes) dafür Sorge zu tragen und allfällig auf eigene Kosten sicherzustellen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates entspricht (u.a. mehrere Warnwesten, Reserveglühbirnen, Schneeketten, Vignette, ...). Für diese Teile ist auch der Kauf über die Tankkarten nicht zulässig.
(9) Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb Europas gestattet.
(10) Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Test- oder Übungszwecken bzw. Ausbildungsfahrten (z.B. L17), zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden, zum Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können, zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen, zum Befahren unwegsamen Geländes aufgrund der erhöhten Gefahr der Beschädigung des Fahrzeugunterbaus bzw. der Bereifung, zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig oder in einer Transportbox, der/ die sicher im Kofferraum verstaut ist oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/ oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.
(11) Bei Elektrofahrzeugen ist darauf zu achten, dass die fahrzeugeigenen Ladekabel während der Nutzung immer im Fahrzeug mitzuführen sind. Das Fehlen eines Ladekabels ist vor Fahrtantritt telefonisch an das ÖBB Rail&Drive Kundenservice unter +43 5 1778 73 33 zu melden.
(12) An der Ladesäule vergessene Ladekabel können dem Kunden im Diebstahlsfall in Rechnung gestellt werden. Das Parken an öffentlichen Ladesäulen unter Verwendung der Ladekarte darf nur für die Dauer der Ladung erfolgen, allfällige Strafgebühren der Ladesäulenbetreiber bzw. der Parkraumüberwachung für unerlaubte Parkvorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(13) Alle Fahrzeuge sind mit einer digitalen Vignette für die Nutzung der österreichischen Autobahnen ausgestattet, (siehe §19).
(14) Dem Kunden ist es jedenfalls untersagt:
a) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
b) das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
c) eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen;
d) Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen;
(15) Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
(16) Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe (z.B. einem Betrugsverdacht) behält es sich der Anbieter vor die Nutzung des Fahrzeugs (z.B. durch Fernabschaltung des stehenden Fahrzeugs) zu unterbinden.
(17) Elektrofahrzeug: Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei (2) Ladekarten ausgestattet und kann je nach Verfügbarkeit von passenden Ladepunkten auch im Ausland verwendet werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Fahrzeug rechtzeitig geladen bzw. getankt wird. Der Anbieter hat das Recht, dem Nutzer allfällig entstandene Abschleppkosten, um das Fahrzeug zu einer Ladestation zu bringen, zu verrechnen.
Der Kunde trägt sämtliche entstehenden Kosten, die beim Aufladen des Fahrzeuges an einer Ladestation im Ausland, welche die im Fahrzeug befindlichen Ladekarten nicht akzeptiert, und kann diese nicht vom Anbieter zurückverlangen.
(18) Kosten, die dem Anbieter aus einer Missachtung der Pflichten des §9 entstehen, werden dem Kunden gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste oder tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Lade- bzw. Tankfüllstand und Restreichweite entstehen. Der Kunde hat insbesondere die Warnung des Bordcomputers zu beachten, dass sich nur noch wenig Kraftstoff im Tank befindet und das Fahrzeug rechtzeitig zu betanken. -
§ 10 Haftung des Anbieters
(1) Die Haftung des Anbieters ist mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Sachschäden ist der Höhe nach auf den verkehrstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) Für Sachen/Wertgegenstände, die in das Fahrzeug eingebracht werden, ist eine Haftung des Anbieters, insbesondere für Diebstahl und Beschädigung ausgeschlossen. Auch eine Haftung des Anbieters für vergessene oder zurückgelassene Gegenstände ist ausgeschlossen.
(3) Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf dessen Eintritt der Anbieter – auch nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen – keinen Einfluss nehmen kann (insbesondere höhere Gewalt oder Streik), verhindert wird, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. -
§ 11 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden, die dem Anbieter durch die schuldhafte, auch bloß fahrlässige, Nichteinhaltung der dem Kunden aus diesen AGB zukommenden Pflichten entstehen, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde haftet insbesondere entsprechend § 2 (2) und (3) auch für durch den Fahrtberechtigten verursachte Schäden zur ungeteilten Hand, wie für eigenes Handeln.
(2) Neben dem eigentlichen Schaden haftet der Kunde dem Anbieter für sämtliche Begleit- und Folgeschäden (insbesondere für zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Ansprüche Dritter und Nutzungsausfall).
(3) Der Kunde haftet dem Anbieter für von ihm oder von Fahrtberechtigten mit dem gemieteten Fahrzeug begangene Verkehrsstrafen und Besitzstörungshandlungen sowie für Verstöße gegen sonstige straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstöße im Straßenverkehr) (nachfolgend „Ordnungswidrigkeiten“) und hält den Anbieter hinsichtlich sämtlicher aufgrund derartiger von ihm zu vertretender Verstöße schad- und klaglos. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit trägt der Kunde, wobei dafür eine Pauschalgebühr gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste erhoben wird.
(4) Die Haftung des Kunden für Schäden am Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalles ist mit einem Selbstbehalt laut jeweils gültiger Preis- und Gebührenliste beschränkt. Als Verkehrsunfall ist insbesondere jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis anzusehen, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet, und einen Personen- oder Sachschaden zufolge hat.
(5) Der Kunde haftet, abweichend zu §11 (4), über den Selbstbehalt hinaus -, sofern die Verursachung des Verkehrsunfalles auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist oder ein schuldhafter Verstoß gegen Bedingungen nach § 2 Abs (3), (4), § 9 Abs (3), (9), (10), (14), (15), § 13 oder § 15 vorliegt. -
§ 12 Versicherung und Selbstbehalt
(1) Für alle Fahrzeuge besteht der in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz.
(2) Der Kunde kann den Selbstbehalt für Schäden am Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalles durch ein zusätzliches Entgelt optional reduzieren. Dieses Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis und Gebührenlisten (Sicherheitspaket).
(3) Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug ist nicht von der bestehenden Versicherung umfasst. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen. -
§ 13 Unfälle, Diebstahl & Anzeigepflicht
(1) Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder bei Verdacht auf einen alkoholisierten oder durch Suchtmittel beeinträchtigten Unfallgegner sowie bei einem Unfallgegner, dessen Identitäten nicht festgestellt werden kann, ist vom Kunden die Polizei verpflichtend hinzuzuziehen (polizeiliche Schadensaufnahme).
(2) Der Kunde ist zudem verpflichtet die Polizei bei Diebstahl, Brand oder Wildschaden unverzüglich zu verständigen.
(3) Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich telefonisch über jegliche Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde hierbei verletzt wurde, hat die schriftliche Unterrichtung binnen zwei Tagen, im Ausland binnen vier Tagen zu erfolgen.
(4) Der Kunde haftet für alle Kosten und Folgekosten, die dem Anbieter durch Unterlassung der in §13 beschriebenen Pflichten entstehen. -
§ 14 Rückgabe des Fahrzeuges
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren, Karten, dem zugehörigen Zubehör (z.B. Warnweste, Pannendreieck, Erste Hilfe-Kasten, Tankkarten, etc.), abgeschlossenen und verriegelten Türen und Fenstern, ausgeschalteten Lichtern und dem Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort, (Chip in den Keyholder stecken – Detailbeschreibung siehe Bordbuch), sowie bei Verbrennerfahrzeugen zumindest mit 1/4 des Tankinhaltes, abgestellt wurde.
(2) Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am fix zugewiesenen Parkplatz zurückgegeben werden. Ist der Parkplatz besetzt oder nicht zugängig, muss das ÖBB Rail&Drive Kundenservice informiert werden - ansonsten wird eine Gebühr laut aktueller Preis- und Gebührenliste verrechnet.
(3) Elektrofahrzeuge gelten als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn sie nach den Pflichten des § 14 Abs (1) und (2), sowie an die für sie vorgesehene Stromquelle angeschlossen wurden, die Ladung mit der im Fahrzeug befindlichen Ladekarte aktiviert wurde und die Batterie geladen wird.
(4) Sollte durch ein vom Kunden falsch abgestelltes Fahrzeug (im Park- und Halteverbot bzw. verkehrsbehindernd oder auf Privatgrund) ein Umparken durch den Anbieter erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten oder den Anbieter beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß Preis- und Gebührenliste belastet. -
§ 15 Verspätung
(1) Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich nicht eingehalten werden, hat der Kunde das ÖBB Rail&Drive Kundenservice unverzüglich zu informieren.
(2) Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale bzw. eine Verspätungsgebühr gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste erheben. -
§ 16 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhaltung dieser AGB bzw. des Kundenvertrages (insbesondere bei unzureichender Ladung bzw. Betankung oder Fehlbetankung, bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe nach § 14, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen Tank-PIN, Änderung der Ladeleistung im Bordcomputer des E-Fahrzeuges, Chip nicht im Keyholder), so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstandenen Kosten.
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§ 17 Zahlungsbedingungen
(1) Dem Kunden werden Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge sowie Servicegebühren gemäß zum Zeitpunkt der Buchung gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Ausstellung der Rechnungen unmittelbar nach Abschluss der Fahrt erfolgt und diese dem Kunden per E-Mail übermittelt bzw. in der APP im Kundenprofil abgelegt werden. Die dem Kunden übermittelte Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig und wird über das angegebene Zahlungsmittel eingezogen.
(2) Bei Buchung über eine Vermittlungsplattform (z.B. wegfinder), kann die Rechnungslegung durch den Vermittlungspartner im Namen des Anbieters erfolgen.
(3) Nach Eintritt der Fälligkeit haftet der Kunde für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen (insbesondere sofern der Einzug des Rechnungsbetrages nicht möglich war), wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
(4) Eine Änderung der Preis- und Gebührenliste wird dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesendet.
(5) Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer unter Berücksichtigung etwaiger vorzeitiger Rückgaben, Verlängerungen, Verspätungen und die vom Bordcomputer gemessene Wegstrecke als verbindlich.
(6) Die Gültigkeit von gewährtem Fahrtguthaben beträgt 36 Monate.
(7) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte, sowie vom Kunden verursachte Schäden über das hinterlegte Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Kontodeckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (bei unternehmensbezogenen Geschäften) bzw. in Höhe von 4 % p.a. (bei Verbrauchergeschäften) zu begehren.
(9) Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzuges, die entstandenen Mahngebühren und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
(10) Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution oder Anzahlung bzw. Überzahlung ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen. -
§ 18 Aufrechnung
Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem Vertragsverhältnis aufrechnen.
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§ 19 Sonstige Kosten, Gebühren & Verwaltungsstrafen
(1) Das vereinbarte Entgelt laut aktueller Preis- und Gebührenliste umfasst keine Park- oder Mautgebühren (mit Ausnahme der derzeit gültigen digitalen österreichischen Autobahnvignette) sowie Verwaltungsstrafen. Diese sind ausschließlich vom Kunden zu begleichen. Der Anbieter ist schad- und klaglos zu halten.
(2) Für die Bearbeitung von beim Anbieter eingelangten, mit Verwaltungsstrafen in Zusammenhang stehenden Schriftstücken wird die entsprechende Bearbeitungsgebühr laut aktueller Preis- und Gebührenliste fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
(3) Im Falle von Pannen am Fahrzeug die eine Weiterfahrt verhindern, übernimmt der Anbieter die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bis zur ursprünglichen Zieldestination innerhalb Österreichs. Die Nutzung von Taxis ist explizit ausgenommen. -
§ 20 Änderungen AGB
(1) Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich (Rail Equipment GmbH & Co KG, Operngasse 24, 1040 Wien) oder per E-Mail (info@railanddrive.at) Widerspruch (für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich) beim Anbieter erhebt. Hierauf wird durch den Anbieter bei Bekanntgabe der geänderten AGB explizit hingewiesen.
(2) Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website www.railanddrive.at jederzeit abrufbar. Der Widerspruch des Kunden gilt als wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages gemäß § 21 berechtigt. -
§ 21 Vertragsdauer und Sperrung
(1) Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Berücksichtigung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages aus wichtigem Grund.
(2) Bei Vorliegen von wichtigen Gründen ist der Anbieter neben dem Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung auch berechtigt, den Kunden für bestimmte Zeit für Buchungen zu sperren. Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich oder per E-Mail über die Dauer und den Grund der Sperre. Als wichtige Gründe gelten insbesondere der Zahlungsverzug, die mangelnde Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Bestehens bzw. Fortbestehens der Fahrerlaubnis, Verweigerung der Zustimmung zur Geltung geänderter AGB, oder vertragswidriges Verhalten des Kunden im Sinne des § 24, bei gerichtsanhängigen Rechtsstreitigkeiten bis zu deren rechtskräftigen Beilegung, bei dem Carsharing Gedanken widersprüchlichem Buchungs- und Stornierungsverhalten, insbesondere bei: Kunde blockiert ein Fahrzeug durch Langzeitbuchungen obwohl er es nur für einen kurzen Zeitraum benötigt (Umbuchung); Kunde bucht und storniert häufig Fahrzeuge; Kunde registriert mehrere Benutzerkonten. Ergibt eine Bonitätsprüfung ein erhöhtes Kundenrisiko/ nicht einwandfreie Bonität, gilt dies ebenfalls als wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, sofern ein Verdacht zur Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. -
§ 22 Datenschutz
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zuge des Vertragsabschlusses, der Fahrzeugbuchung und -verwendung durch den Kunden anfallen, ist der Anbieter.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter sind in der Datenschutzerklärung.Personenbezogene Daten von Tarifpartnern
Soweit im Rahmen der angeführten Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Tarifpartnern (vom Kunden verschiedene fahrtberechtigte Personen, siehe § 2) verarbeitet werden, ist der Kunde verpflichtet, diesen Personen die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu bringen. -
§ 23 Bonitätsprüfung
(1) Im Zuge der Registrierung holt der Anbieter automatisiert eine Bonitätsauskunft über den Kunden von einer Wirtschaftsauskunftei (Crif GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, HG Wien, FN200570g) ein. Weist das Ergebnis der Bonitätsprüfung ein erhöhtes Kundenrisiko/ eine nicht einwandfreie Bonität auf, findet eine Überprüfung der Bonitätsauskunft durch einen Mitarbeiter des Anbieters statt (z.B. auf Anzahl der Einträge). Kann nach dieser Überprüfung das Kundenkonto nicht freigegeben werden, wird der Kunde informiert und kann sich in diesem Fall zur Aktualisierung der Bonitätsdaten mit der Wirtschaftsauskunftei in Verbindung setzen, damit das Kundenkonto freigeschalten werden kann.
(2) Der Anbieter kann im Anlassfall eine neuerliche Bonitätsprüfung durchführen lassen (z.B. im Falle des Zahlungsverzuges hinsichtlich der Mietentgelte). Auch in diesem Fall kann bei erhöhtem Kundenrisiko bzw. nicht einwandfreier Bonität eine Überprüfung durch einen Mitarbeiter des Anbieters erfolgen (z.B. auf Anzahl der Einträge). Auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Anbieters nach § 21 wird ausdrücklich hingewiesen. -
§ 24 Pönale
In folgenden Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Preis- und Gebührenliste einzuheben: Fahrten ohne Buchung, unberechtigte Weitergabe der Fahrzeug-Zugangsberechtigung, Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte, verspätete Fahrzeugrückgabe iSd § 15, missbräuchliche Benutzung von Tank bzw. Ladekarten sowie nicht ordnungsgemäße Rückgabe iSd § 14. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
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§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regelungen des österreichischen IPRG und des UN-Kaufrechtsabkommens.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis wird das in Wien örtlich zuständige Gericht vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen und beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(4) Die Überschriften dieser AGB dienen lediglich zu Orientierungs- und Verweiszwecken und entfalten keine Wirkung bezüglich Bedeutung oder Auslegung.
(5) Sämtliche von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allfällige Mündliche Absprachen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(6) Für Kunden die iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG Verbraucher sind, gelten diese AGB soweit sie nach den geltenden Verbraucherschutzgesetzen Deckung finden.
Rail Equipment GmbH & Co KG, Operngasse 24, 1040 Wien, FN 239061 k, HG Wien, UID ATU57524744, DVR: 3002131, persönlich haftende Gesellschafterin: Rail Equipment GmbH, Operngasse 24, 1040 Wien, FN 238496f, HG Wien